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DATENSCHUTZLEITLINIE
DATENSCHUTZLEITLINIE
Das Unternehmen Döger nimmt den Schutz unternehmens- und personenbezogener Daten sehr ernst. Deshalb
ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Im Folgenden
möchten wir kurz darstellen, wie wir zum Datenschutz stehen, wie Ihre Daten geschützt werden.
STRATEGIE UND GRUNDSATZ: DATENSPARSAMKEIT
Nur was benötigt wird, wird an personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet. Durch diese Einstellung
wird ein Risiko für betroffenen Personen ausgeschlossen. Wir verarbeiten nur Daten, die kein Risiko für
Betroffene beinhalten.
UNSERE EINSTELLUNG: DATEN GEHÖREN DEN BETROFFENEN
Wirtschaft ist Beziehung zwischen Menschen. Wir wissen es zu schätzen, dass man uns Daten anvertraut. Die
Daten der Betroffenen in unseren Unternehmen gehören zu folgenden Kategorien: MitarbeiterInnen,
KundInnen, LieferantInnen,InteressentInnen, KooperationspartnerInnen und BesucherInnen unserer
Unternehmen und Webseiten.
DAS DATENSCHUTZ ZIEL
Unser Ziel beim Datenschutz ist der respektvolle Umgang mit diesen uns anvertrauten Daten. Wir kennen die
Gesetze und nutzen die Unterstützung von ExpertInnen.
VERANTWORTUNG DER UNTERNEHMENSLEITUNG
Die Verantwortung für den Schutz der Daten trägt die Unternehmensleitung. Jede und jeder kann sich zu
diesem Thema jederzeit an jede Unternehmensleitung wenden.
RISIKEN BEWUSST NIEDRIG HALTEN
Die Risiken für die verarbeiteten Daten sind ganz besonders niedrig. Die Daten, die wir speichern, haben für
Kriminelle keinen besonderen Wert. Gegen unbeabsichtigte Fehler entwickeln wir gemeinsam Maßnahmen.
Jedes Jahr werden die Risiken neu bewertet, denn die Welt verändert sich. Wenn wir Bedarf erkennen, werden
neue Sicherheitsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt.
Die Sicherheit bei der Verarbeitung von Daten ruht bei uns auf 3 Säulen:
• Geschulte MitarbeiterInnen
• Einsatz sicherer Technik mit Unterstützung professioneller Partner Unternehmen
• Das Bewusstsein, worauf es ankommt
UNSERE AUFTRAGSVERARBEITERINNEN UND DIENSTLEISTERINNEN
Sicherheit im Umgang mit Technologie fordert Fachkompetenz. Wir haben professionelle
AuftragsverarbeiterInnen und DienstleisterInnen, die wir sorgfältig auswählen. Sie bieten uns ausreichende
Garantien für ihre Kompetenz im Datenschutz und ihren technischen und organisatorischen Maßnahmen. Wir
haben sie vertraglich zum Datenschutz verpflichtet und arbeiten im Interesse der betroffenen Personen
zusammen.
UNSER TEAM
Unsere MitarbeiterInnen schulen wir, damit uns allen das richtige Verhalten gelingt. Die Regeln, die im
Unternehmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, formulieren wir einfach und verständlich.
Bewusstseinsbildung erleichtert uns das Einhalten der Regeln. Denn was man versteht, kann man leichter
erfolgreich tun.
DATENSCHUTZ AUF UNSERER WEBSITE
KONTAKTAUFNAHME
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden Ihre Angaben zwecks
Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert. Ihre Daten werden
dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage benutzt. Mit dem Absenden
des Kontaktformulars oder einer Email an uns erklären Sie sich mit der Verarbeitung einverstanden.
ZUGRIFFSDATEN/ SERVER-LOGFILES
Wir (beziehungsweise unser Webspace-Provider) erheben Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so
genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:
Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung
über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor
besuchte Seite), IPAdresse und der anfragende Provider.
Wir verwenden diese Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit
und der Optimierung des Angebotes. Wir behalten uns jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu
überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung
besteht.
NEWSLETTER
Um Sie noch aktueller über alle News informieren zu können, bekommen Sie, wenn Sie sich zum
Newsletter Empfang anmelden, ganz automatisch tagesaktuell die neuesten Blog News per Mail zugesendet
sobald ein neuer Eintrag im Blog online geht.
Themen des Blogs betreffen zb. Hosting, Web Tipps & Tricks, Responsive Webdesign, SEO, SocialNetworking,
Web-Optimierung, TYPO3 CMS Sicherheitsmeldungen, TYPO3 CMS Updates uvm.
Anmeldung / Registrierung
Mit der Anmeldung zum Newsletter speichern wir Ihre IP-Adresse und das Datum der Anmeldung. Diese
Speicherung dient alleine dem Nachweis im Fall, dass ein Dritter eine Emailadresse missbraucht und sich ohne
Wissen des Berechtigten für den Newsletterempfang anmeldet.
Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der Email-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des
Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann über einen Link in den Newslettern selbst, in
Ihrem Profilbereich oder per Mitteilung an die oben stehenden Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
Spam-Vermeidung / double opt in
E-Mail-Adressen müssen verifiziert werden. Das bedeutet, dass nach Eingabe einer E-Mail-Adresse ein
Bestätigungsmail an diesen E-Mail-Account gesendet werden muss, welche durch den rechtmäßigen Besitzer
bestätigt werden muss. Wird nicht bestätigt, ist die Anmeldung nicht erfolgt.
Jede E-Mail-Adresse benötigt also ein „double opt in“. Das ist die übliche Methode, um Spam auszuschalten.
Nur durch aktive Bestätigung einer Anforderung eines Newsletters aus dem Ziel-E-Mail-Account gilt eine
Einwilligung als nachgewiesen.
COOKIES
Wir verwenden Cookies, die von der EU-Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den
Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation erfasst werden. Mit Cookies können wir die
Besuchserfahrung in Bezug auf unsere Website verbessern. Ein Cookie entspricht einer kleinen Datei, die auf
dem Computer oder Mobilgerät eines Nutzers gespeichert wird. Sie enthält Einstellungen und andere
Informationen, die auf besuchten Webseiten für den jeweiligen Nutzer verwendet werden.
Jeder Nutzer hat jedoch die Möglichkeit, den Web-Browser so einzustellen, dass der Web-Browser den Nutzer
davon in Kenntnis setzt, wann dieser ein Cookie erhält. Wir weisen allerdings darauf hin, dass bei deaktivierten
Cookies oder clientseitig deaktivierten Features bzw. clientseitig aktivierten Sperren u.U. einige Angebote bzw.
Dienste nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.
A. COOKIES ZUR VERBESSERUNG DER FUNKTIONALITÄT UNSERER WEBSITES
Wir nutzen Cookies unter anderem, um besser zu verstehen, wie unsere Websites genutzt werden, und um so
deren Attraktivität, Inhalt und Funktionalität zu verbessern. Cookies helfen uns beispielsweise zu bestimmen,
welche Unterseiten unserer Website besucht werden und für welche Inhalte sich Nutzer interessieren. Hierfür
setzen wir Flash Cookies und Ladezeit-Optimierungs-Cookies ein. Diese sogenannten „First Party Cookies“
erfassen insbesondere die Anzahl der Zugriffe auf eine Seite, die Anzahl der angesehenen Unterseiten, die auf
unseren Websites verbrachte Zeit, die Reihenfolge der besuchten Seiten, welche Suchbegriffe Sie zu uns
geführt haben, das Land, die Region und ggf. die Stadt, aus der der Zugriff erfolgt, welches Betriebssystem und
welchen Internet-Browser mit welcher Spracheinstellung Sie verwenden sowie den Anteil von mobilen
Endgeräten, die auf unsere Websites zugreifen. Ferner erfassen wir Bewegungen, „Klicks“ und das Scrollen mit
der Computermaus, um zu verstehen, welche Bereiche unserer Website Besucher besonders interessieren. Die
aus technischen Gründen übermittelte IP-Adresse Ihres Rechners wird automatisch anonymisiert und
ermöglicht uns keinen Rückschluss auf Sie.
B. COOKIES FÜR NUTZUNGSBASIERTE ONLINE-WERBUNG
Wir behalten uns vor, Informationen, die wir mittels Cookies aus einer Analyse des Nutzungsverhaltens von
Besuchern unserer Websites gewonnen haben, auch zu nutzen, um Ihnen auf unseren eigenen Websites
spezifische Werbung für bestimmte unserer Produkte anzuzeigen. Wir sind der Auffassung, dass Sie als Nutzer
hiervon profitieren, weil wir Werbung oder Inhalte einblenden, von denen wir aufgrund Ihres Surf-Verhaltens
annehmen, dass sie zu Ihren Interessen passen und Sie so weniger zufällig gestreute Werbung oder bestimmte
Inhalte, die Sie wahrscheinlich weniger interessieren, angezeigt bekommen.
C. SO VERHINDERN SIE, DASS „COOKIES“ AUF IHRER FESTPLATTE GESPEICHERT WERDEN, BZW.
LÖSCHEN DIESE
Sie können Ihren Internet-Browser so einstellen, dass das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte verhindert
wird bzw. Sie jedes Mal gefragt werden, ob Sie mit dem Setzen von Cookies einverstanden sind. Einmal
gesetzte Cookies können Sie auch jederzeit wieder löschen. Wie all dies im Einzelnen funktioniert, können Sie
der Bedienungsanleitung Ihres Browsers entnehmen. Eine Erklärung in Wort und Bild finden Sie für die
Internet-Browser Firefox, Microsoft Internet Explorer und Google Chrome unter diesem Link:
http://www.aboutcookies.org/Default.aspx?page=2 . Wenn Sie das Speichern von Cookies nicht akzeptieren,
kann dies gegebenenfalls zu Funktionseinschränkungen unserer Angebote führen.
VON UNS VERWENDETE THIRD PARTY COOKIES
(1) Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway,
Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google Analytics verwendet eine spezifische Form von „Cookies“,
Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse Ihrer Benutzung der Website
ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in
der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Wir weisen Sie darauf hin,
dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine
anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. „IP-Masking“) zu gewährleisten. Durch die IP-Anonymisierung
auf dieser Website wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb des Gebiets der EU bzw. der Vertragsstaaten der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IPAdresse an einen Server
von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.
Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um Ihre Nutzung dieser Website auszuwerten,
um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der
Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen
von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google
zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer
Browser-Software verhindern, siehe oben Ziffer 7. c. Sie können darüber hinaus die Übertragung der durch das
Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie
die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem Link
tools.google.com/dlpage/gaoptout verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren. Nähere
Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter
http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter
http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html .
(2) Google Maps
Wir verwenden auf unseren Websites die Google Maps API, um geographische Informationen visuell
darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der MapsFunktionen durch Besucher der Webseiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die
Datenverarbeitung durch Google können Sie den Datenschutzhinweisen von Google entnehmen. Dort können
Sie im Datenschutzcenter auch Ihre Einstellungen verändern, so dass Sie Ihre Daten verwalten und schützen
können.
(3) Google DoubleClick
Wir verwenden auf unseren Websites die Funktion DoubleClick von Google, um die Nutzung der Website
auszuwerten und es Google und anderen Werbetreibenden, die mit DoubleClick zusammenarbeiten, zu
ermöglichen, Ihnen nutzerrelevante Werbung präsentieren zu können. Hierzu wird ein Cookie auf der
Festplatte Ihres Computers installiert. Mithilfe dieses Cookies wird Ihrem Browser eine pseudonyme
Identifikationsnummer zugewiesen und es werden Informationen über die in Ihrem Browser eingeblendete
Werbung und deren Aufruf gesammelt. Die durch den Cookie gesammelten Informationen über Ihre Nutzung
von Websites werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Auf
Basis der gesammelten Informationen werden Ihrem Browser interessensrelevante Kategorien zugewiesen.
Diese Kategorien werden zur Schaltung von interessensbezogener Werbung genutzt.
Neben der Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie auch mithilfe eines Browser-Plug-in das
DoubleClick-Cookie dauerhaft deaktivieren. Mit dem Plug-in bleiben Ihre Deaktivierungseinstellungen für
diesen Browser erhalten, auch wenn Sie sämtliche Cookies löschen. Das Browser-Plug-in für eine dauerhafte
Deaktivierung erhalten Sie hier: www.google.com/ settings/ads/plugin Mit der Nutzung unserer Website
willigen Sie ein, dass das DoubleClick-Cookie eingesetzt und damit Nutzungsdaten von Ihnen in der zuvor
beschriebenen Art und Weise zu dem genannten Zweck erhoben, gespeichert und genutzt werden. Weiter
willigen Sie ein, dass Ihre Daten in Cookies über das Ende der Browser-Sitzung hinaus gespeichert werden und
beispielsweise bei Ihrem nächsten Website-Besuch wieder aufgerufen werden können. Diese Einwilligung
können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch die Löschung des DoubleClick-Cookies und die
dauerhafte Deaktivierung widerrufen.
Mehr Informationen über die von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Cookie Richtlinie.
INFORMATIONEN FÜR DATENSCHUTZVERANTWORTLICHE
Link zur DSGVO zum Nachlesen: https://dsgvo-gesetz.de
DIE GRUNDSÄTZE DES DATENSCHUTZES
nach Artikel 5 der DSGVO:
• Rechtmäßigkeit der Daten. Ohne Rechtmäßigkeit keine Nutzung von personenbezogenen Daten. Es gibt 6
verschiedene Arten der Rechtmäßigkeit.
• Zweckbindung. Legitime Daten dürfen nur für eindeutige Zwecke genutzt werden.
• Datenminimierung. Nur die für den Zweck erforderlichen Daten sind erlaubt.
• Richtigkeit. Die Daten müssen dem Zweck entsprechend richtig sein.
• Speicherbegrenzung. Daten dürfen solange wie notwendig genutzt werden.
• Integrität und Vertraulichkeit. Daten müssen vor Beschädigung, Verlust und gegen Unbefugte geschützt
werden.
• Rechenschaftspflicht. Gegenüber Betroffenen und der Behörde gibt es verschiedene Pflichten über
Nachweise.
VERTRAULICHKEIT: DIE PFLICHT
Artikel 29 DSGVO sagt: Jede unterstellte Person (bei Verantwortlichen und auch bei Auftragsverarbeitern), die
Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen
verarbeiten.
Diese Weisung und die Verpflichtung zur Vertraulichkeit (auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus)
muss vereinbart werden.
Bei MitarbeiterInnen im Dienstvertrag, bei externen Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben
könnten (Steuerberater, IT etc.) im Vertrag.
Einhaltung Datenschutz – Vertrag für externe Auftragnehmer
Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung
beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne der
geltenden Datenschutzgesetze verpflichtet hat. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin bestätigt, dass alle
für ihn tätigen Personen die rechtlichen Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetzes in der geltenden
Fassung kennen und einhalten. Die
Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen bleibt auch nach
Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer/ bei der Auftragnehmerin aufrecht.
EINHALTUNG DATENSCHUTZ – VERTRAG FÜR MITARBEITERINNEN
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG für Datenschutz und Vertraulichkeit:
Im Zuge Ihres Dienstverhältnisses erhalten Sie voraussichtlich Kenntnis über Personen und personenbezogene
Umstände und alle diese Daten sind absolut vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen Sie nur
auf Weisung Ihrer Vorgesetzten verwenden.
Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich
• das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes in den geltenden
Fassungen zu wahren,
• zu absoluter Verschwiegenheit über alle Ihnen anlässlich Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, nicht von den
zuständigen Personen ausdrücklich als unbedenklich bezeichneten Informationen,
• diese Verpflichtung auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses und dem Ausscheiden aus dem
Unternehmen einzuhalten.
Sie nehmen durch Ihre Unterschrift zur Kenntnis, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung zu strafrechtlicher
Verfolgung führen können, schadenersatzpflichtig machen und auch arbeitsrechtliche Folgen haben können
(z.B. Entlassung gemäß §27 Angestelltengesetz).(ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn erhalten jeweils eine
unterzeichnete Version)
ÜBERSICHT ÜBER VERARBEITUNGEN
DSGVO Art 30 fordert ein „Verzeichnis aller Verarbeitungen personenbezogener Daten“. Es ist die
Basisinformation über die Datenverarbeitungen und aller Maßnahmen. Das Verzeichnis ist die Grundlage aller
Argumentationen, warum die Maßnahmen als angemessen bewertet werden.
Das Verzeichnis wird vom Verantwortlichen für alle Verarbeitungen geführt, für die er Zwecke und Mittel
definiert. Ebenfalls wird ein Verzeichnis auch von Auftragsverarbeitern für deren Verarbeitungen im Auftrag
von Verantwortlichen geführt.
RECHTE DER BETROFFENEN
DSGVO Art 15-22
Hinweis: Für jedes Recht ist die Prüfung der Identität der Person, die dieses Recht einfordert wichtig. Falls
berechtigte Zweifel an der Identität der berechtigten Person bestehen, muss ein Nachweis gefordert werden.
Idealerweise haben wir
1) eine Adresse
2) eine E-Mail-Adresse
3) eine Telefonnummer
Diesen Identitätsnachweis kann man (ohne Portal mit Registrierung und Profil) am besten mit einer Rückfrage
auf einem anderen Kanal absichern. Hat jemand per E-Mail um Auskunft gebeten, kann man telefonisch
rückfragen, ob die Anfrage tatsächlich vom Betroffenen stammt.
Die Zusendung einer Kopie eines amtlichen Dokuments, das mit Sicherheit nur der Berechtigte hat ist ebenfalls
eine Möglichkeit die Identität zu prüfen. Nach der Prüfung sollte das Ergebnis protokolliert werden und die
Kopie unbedingt gelöscht, damit nicht die Kopie zu einem sensiblen Datenbestand wird.
AUSKUNFTSRECHT DER BETROFFENEN PERSON ART.15
Betroffene haben Recht auf Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden. Wenn ja, so haben sie ein Recht auf
Auskunft mit folgenden Inhalten:
• Die gespeicherten personenbezogenen Daten
• Zweck der Verarbeitung
• Kategorie der Daten
• Empfänger / Kategorien der Empfänger
• Dauer / Kriterien für die Dauer
• Information über das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruchsrecht,Beschwerderecht
• Herkunft der Daten
• Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling, der Logik, Tragweite und
Auswirkungen
• Bei Übermittlung an ein Drittland / internat. Organisation die geeigneten Garantien
Da Betroffene nicht wissen, welche Daten in welchem Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden, kümmern
wir uns im Falle einer Auskunftsanfrage um einen Rundlauf, der alle personenbezogenen Daten aller
Dienstleiter von Wohlleben Unfallservice beauskunftet.
RECHT AUF BERICHTIGUNG ART 16
Betroffene haben das Recht auf unverzügliche Berichtigung und Vervollständigung. Für den Fall, dass Daten
rechtmäßig weitergegeben wurden, informieren wir bei gewünschter Berichtigung auch die Empfänger dieser
Daten über den Berichtigungsauftrag.
RECHT AUF LÖSCHUNG ART 17
Ein Prozess für das Recht auf Löschung sollte mit einer vorherigen Auskunft kombiniert werden, um zu
vermeiden, dass Betroffene Daten löschen lassen, die sie eigentlich nicht löschen wollten, weil sie nicht mehr
wussten, welche Daten verarbeitet werden. Für den Fall, dass vom Betroffenen eine Löschung gefordert ist und
diese nicht unverzüglich möglich ist, ist die Verarbeitung dieser Daten nach Datenschutzanpassungsgesetz §4(2)
durch den Verantwortlichen unverzüglich einzuschränken. Für den Fall, dass Daten rechtmäßig weitergegeben
wurden, informieren wir bei gewünschter Löschung auch die Empfänger dieser Daten über den Löschauftrag.
RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG ART 18
Einschränkung bedeutet, dass die Daten unverändert aufbewahrt und nicht verarbeitet werden dürfen.
Betroffene haben Recht auf Einschränkung der Verarbeitung in 4 Situationen:
1) Die Richtigkeit der Daten wird bestritten
2) Die Daten sind unrechtmäßig und d. Betroffene verlangt Einschränkung statt Löschung
3) Die Daten werden vom Verantwortlichen nicht mehr benötigt, vom Betroffenen aber für Rechtsansprüche
benötigt
4) Der Betroffene hat Widerspruch gegen berechtigte Interessen eingelegt, solange das überwiegende
Interesse nicht feststeht
Für den Fall, dass Daten rechtmäßig weitergegeben wurden, informieren wir bei gewünschter Einschränkung
auch die Empfänger dieser Daten über den Einschränkungsauftrag.
RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT ART 20
Betroffene dürfen Daten, die sie uns bereitgestellt haben in strukturierter, gängiger, maschinenlesbarer Form
fordern, wenn
1) die Daten mit Hilfe automatisierter Verfahren verarbeitet werden und
2) die Verarbeitung auf Basis einer Einwilligung oder eines Vertrages erfolgt
Auch die direkte Übertragung an einen anderen Verantwortlichen ist durchzuführen.
WIDERSPRUCHSRECHT ART 21
Betroffene Personen dürfen Widerspruch einlegen bei
1) Datenverarbeitung aus 6.1.e Öffentlichem Interesse
2) Datenverarbeitung aus 6.1.f Berechtigtem Interesse
3) Datenverarbeitung aus 6.1.e oder 6.1.f gestützt auf Profiling
aus ihrer besonderen Situation.
Widerspricht die Person, werden die Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, der Verantwortliche kann
zwingende, überwiegende Interessen nachweisen oder Rechtsansprüche.
Betroffene Personen dürfen Widerspruch einlegen bei
1) Datenverarbeitung für Direktwerbung oder
2) Datenverarbeitung für Direktwerbung gestützt auf Profiling
Widerspricht die Person, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.
Profiling bedeutet, dass bestimme Aspekte einer Person analysiert oder vorhergesagt werden. Details siehe Art
4, Begriff 4.„Profiling“
Link: https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/
Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling Art 22
Profiling bedeutet, dass bestimme Aspekte einer Person analysiert oder vorhergesagt werden. Siehe Art 4,
Begriff 4.
„Profiling“
Link zum Artikel: https://dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo/
EINWILLIGUNGEN
DSGVO Art 7
Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss die Einwilligung nachweisbar sein. Da sich diese Pflicht auf
die Verarbeitung (nicht auf die Erhebung) bezieht, gilt sie bei jeder Verarbeitung, egal, wann die Daten erhoben
worden sind.
Eine Einwilligung muss freiwillig für den konkreten Fall in informierter Weise unmissverständlich durch Auswahl
/ Erklärung oder Verhaltensweise geschehen. Eine Einwilligung setzt eine aktive Handlung voraus. Inaktivität
zählt nicht als Einwilligung. Eine Vorbelegung von Klickboxen ist nicht geeignet. Wenn mehrere Sachverhalte
dargestellt werden, müssen das Ersuchen um Einwilligung klar zu unterscheiden sein. Bezieht sich die
Verarbeitung auf mehrere Zwecke, soll für jeden Zweck eine Einwilligung gegeben werden. (Erwägungsgrund
32)
WIDERRUF
Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss so einfach wie die Einwilligung sein.
Der Widerruf gilt ab diesem Zeitpunkt.
Koppelungsverbot
Eine Vertragserfüllung oder eine Dienstleistung darf nicht von einer auf Freiwilligkeit basierenden Verarbeitung
abhängig gemacht werden, die nicht für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
Zwanglos
Die betroffene Person hat nur dann eingewilligt, wenn bei Verweigerung der Einwilligung keine Nachteile
erwartet werden.
Risikobewertung
Mit der DSGVO werden Maßnahmen gefordert, die dem Risiko für die Betroffenen angemessen sind. Eine
praktikable Methode für die Bewertung des Risikos ist folgende:
1) Die Kritikalität der Daten steht im Vordergrund, weil man sie einschätzen kann
2) Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist zu bewerten
Damit es praktisch anwendbar ist, verwenden wir 5 Klassen von Daten:
1) Öffentliche Daten: Kein Risiko
2) Daten, für die jemand berechtigte Vertraulichkeits-Interessen hat.
3) Daten, geeignet das Ansehen zu schädigen. „Insider-Infos“ und Daten über Verhaltensmängel, die zu
sozialerAblehnung führen können.
Risiko: Mittel – Hoch, abhängig von der Wichtigkeit des Ansehens für die Person
4) Daten, geeignet die Existenz zu bedrohen. Nicht tolerierte Eigenschaften.
Risiko: Hoch. Langfristiger Schaden, Verlust des Berufs, Ausschluss aus Gruppen
5) Daten, die Leib & Leben gefährden. Emotionale, unberechenbare Konsequenzen.
Risiko: Sehr hoch
Für den Schutz der Daten gegen die Risiken sind „Technische & Organisatorische Maßnahmen festzulegen.
CHECKLISTE FÜR „RISIKO / HOHES RISIKO“
Für den Fall, dass in der Zukunft Daten mit Risiko / hohem Risiko verarbeitet werden sollten, gibt es eine
Checkliste mit 18 Fragen zu detaillierten Bewertung.
Diese Checkliste wird sowohl bei einer Schutzverletzung (zum aktuellen Fall) oder bei einer
Datenschutzfolgenabschätzung verwendet.
Vor der Risikobewertung klärt man die Fakten der Schutzverletzung, um genau zu wissen, a) wer die konkret
Betroffenen sind und b) welches Risiko eintreten kann.
Man schätzt den worst case ein, der konkret für die Betroffenen
a) im Einzelfall (wenn spezifische Risiken bestehen) oder
b) für alle Betroffenen (wenn alle gleich betroffen sind) eintreten kann:
RISIKO Konkrete Beschreibung der Auswirkung im worst
case
Physische Schäden Beschreibung:
Materielle Schäden Beschreibung:
Immaterielle Schäden Beschreibung:
Diskriminierung Möglich JA / NEIN
Identitätsdiebstahl Möglich JA / NEIN
Identitätsbetrug Möglich JA / NEIN
Finanzieller Verlust Schätzung maximal:
Rufschädigung Beschreibung:
Verlust der Vertraulichkeit von
dem Berufsgeheimnis
unterliegenden Daten
Möglich JA / NEIN
Unbefugte Aufhebung der
Pseudonymisierung
Möglich JA / NEIN
Erhebliche wirtschaftliche
Nachteile
Nachteile beschreiben:
Erhebliche gesellschaftliche
Nachteile
Nachteile beschreiben:
Betroffenen können um ihre
Rechte und Freiheiten gebracht
oder daran gehindert werden,
die sie betreffenden
personenbezogenen Daten zu
kontrollieren
Welche Rechte können beschnitten werden:
Verarbeitung von Art 9 / Art 10 Daten JA / NEIN
Bewertung von Aspekten nach Art 22 /
Profiling um persönliche Profile zu erstellen
oder zu nutzen
Welche Aspekte sind in Daten enthalten:
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
besonders schutzbedürftiger Personen,
insbesondere Kinder
JA / NEIN
Verarbeitung einer großen Menge von Daten Menge der Daten:
Verarbeitung der Daten einer großen Anzahl
betroffener Personen
Anzahl der Betroffenen:
NOTFALL / SCHUTZVERLETZUNG
Nach Auflistung aller Bewertungen der 18 Risiken protokolliert die Geschäftsführung der für die Verarbeitung
Verantwortlichen die Gesamteinschätzung als
KEIN RISIKO für Betroffene
RISIKO für Betroffene
HOHES Risiko für Betroffene
Bei der Bewertung „RISIKO für Betroffene“ muss nach Art 33 eine Meldung an die Behörde erfolgen.
Für diese Meldung enthält folgende Informationen:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,
- soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen,
- der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere
Informationen; - eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und - gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Bei der Bewertung „HOHES RISIKO für Betroffene“ muss eine Benachrichtigung der betroffenen Person nach
Art 34 erfolgen. https://dsgvo-gesetz.de/art-34-dsgvo/
Diese Benachrichtigung muss nicht erfolgen, wenn
a) die Daten durch Sicherheitsmaßnahmen für Unbefugte unzugänglich sind oder
b) nachfolgende Maßnahmen das hohe Risiko wahrscheinlich nicht mehr besteht oder
c) wegen Unzumutbarkeit über eine öffentliche Bekanntmachung informiert wird
REGELN FÜR SICHERES VERHALTEN
Eine organisatorische Maßnahme für den Datenschutz ist die Erstellung einer Liste von Regeln, um sie schulen
zu können.
95% aller Schutzverletzungen passieren durch Verhaltensfehler.
Mitarbeiterinnen brauchen eine Einschulung zu diesen Regeln, denn Missverständnisse und Fehler sind
gefährlich. Betrüger nutzen die Unsicherheit der MitarbeiterInnen aus. Hier die wichtigsten Regeln für alle
MitarbeiterInnen im Umgang mit Technologie, im privaten Bereich und im Unternehmen:
1) Für jedes Login-System braucht es ein eigenes Passwort. Ein Passwort für mehrere Systeme zu verwenden,
ist gefährlich, wenn ein Passwort gestohlen wurde.
Das Passwort ist: Ca. 16 Zeichen und kein Wort, das man erraten kann.
2) Das Passwort darf kein Wort aus dem Wörterbuch, kein Geburtsdatum und kein Name sein. Es muss Groß
und Kleinbuchstaben enthalten, mindestens 1 Zahl und ein Sonderzeichen
3) Bei Eingabe eines Passworts oder eines PINs darf niemand zusehen.
4) Updates („Patches“) für die Software immer sofort einspielen.
5) Backups machen und an einem sicheren Ort aufbewahren.
6) Links in Mails nur anklicken, wenn Sender bekannt und das Mail erwartet wird. Denn die Sender könnten Sie
auf eine falsche Seite locken, um Ihr Passwort abzufangen. Besser ist, die Seite über Google oder gespeicherte
Favoriten aufzurufen.
7) Makros in Dateien nie sofort aktivieren. Erst wenn die benötigte Funktion leidet.
8) Bei Security Warnings IMMER in der IT nachfragen
9) Fremde USB-Geräte nicht am Firmen-PC anstecken, Daten besser per Mail fordern. Mails werden am Server
und am Endgerät geprüft.
10) Vorsicht = Rückfragen: Wenn eine sehr ungewöhnliche Sache von Ihnen „streng geheim“ gefordert wird
und der Auftraggeber nicht erreichbar ist.
11) Vorsicht = Rückfragen, wenn man Sie stark unter Druck setzt, zB „sehr dringend“ und außergewöhnliche
Handlungen gefordert werden (z.B. Kontoänderungen, hohe Überweisungen oder die Herausgabe einer
wichtigen Information).
12) Anti-Malware-Scan laufen lassen (1 x je Woche).
13) Rechnen Sie immer mit einem Taschendieb. Achten Sie auf Smartphone & Laptop
14) E-Mails mit heiklen Daten: Verteiler doppelt prüfen vor dem Versand. Ein Versandfehler an eine falsche
Adresse ist ein schwer wiegender Fehler.
15) E-Mails an viele Personen, die sich nicht kennen: Immer alle in BCC schreiben, denn die E-Mail-Adressen der
Empfänger dürfen den anderen Empfängern nicht einfach öffentlich gemacht werden.
16) Wenn Sie Unbekannte in Bereichen treffen, wo Personendaten aufbewahrt werden, fragen Sie nach dem
zuständigen Mitarbeiter, für den die Person im Haus tätig ist. Fragen Sie bei dem Mitarbeiter dann nach, ob das
in Ordnung ist.
VERANTWORTLICHE, AUFTRAGSVERARBEITUNG & DIENSTLEISTER
Die Unternehmensleitung hat die Verantwortung für die personenbezogenen Daten im Unternehmen.
Verantwortliche bestimmen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
Die Unternehmensleitung muss zuerst prüfen, ob Beauftragte „geeignete Garantien“ für den Schutz der Daten
vorweisen können. Es ist deshalb wichtig, dass Dienstleister im Vertrag oder in den verbindlichen AGBs und der
Datenschutzerklärung dokumentieren, wie sie den Datenschutz sicherstellen.
Ein Widerspruch in AGBs oder Datenschutzerklärung zu den geltenden Datenschutzgesetzen muss auf seine
Bedeutung im konkreten Fall überprüft werden.
Von den Verantwortlichen dürfen nur Unternehmen und Personen für die Verarbeitung personenbezogener
Daten beigezogen werden, die vertraglich zum geltenden Datenschutzrecht verpflichtet wurden. Diese
Verträge sind als Nachweis aufzubewahren.
ZWEI ARTEN AUFTRAG: AUFTRAGSVERARBEITER UND VERANTWORTLICHE
Auftragsverarbeitung bedeutet, dass der Verantwortliche die volle Verantwortung für die Datenverarbeitung
behält und der Auftragsverarbeiter nach strikten Vorgaben und ohne jeden Spielraum was Mittel und Zwecke
anbelangt agieren muss.
Ein spezieller Vertrag nach Art 28 ist verpflichtend.
Der Auftrag bezieht sich dabei auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Wenn ein Auftragsverarbeiter den Vertrag verlässt, indem er eine Vereinbarung bricht, wird er automatisch
zum Verantwortlichen
Eine Auftragsverarbeitung liegt zum Beispiel regelmäßig vor bei:
• Telefonmarketing und andere Callcenterleistungen soweit nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt.
• externer Datenhaltung, insbesondere beim teilweisen oder gesamten Outsourcing eines Rechenzentrums.
• Implementierung neuer IT-Systeme mit Migration bestehender Datenbanken durch den Auftragnehmer.
• Nutzung von Cloudsystemen zur Personal- oder Kundenverwaltung.
• externe Druckdienstleistung.
• manuellem oder elektronischem Archivierungsservice.
• Aktenvernichtung, Vernichtung von Datenträgern.
WER KEINEN SPEZIFISCHEN AUFTRAG HAT, IST VERANTWORTLICHER
Steuerberater und Rechtsanwälte die durch ihre Standesregeln frei von allen Weisungen sind, sind voll selbst
Verantwortliche mit allen Pflichten gegenüber den Betroffenen. Für weisungsfreie Berufsgruppen und alle
Auftragnehmer, die nicht eine Auftragsverarbeitung an personenbezogenen Daten durchführen, ist ein Vertrag
sinnvoll, der die Pflichten bei Berührung mit personenbezogenen Daten regelt.
VERTRÄGE, DIE KEINEN AUFTRAG ZUR VERARBEITUNG BESCHREIBEN
Sollte ein Unternehmen, das keinen spezifischen Auftrag zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat,
unbedingt einen Vertrag abschließen wollen, ist das kein Nachteil, wenn sich alle Inhalte des Vertrages nach Art - vereinbaren lassen.
Verträge sind auch Bindungsinstrumente: Wer einen Vertrag eingeht, ist in einer engeren Beziehung gebunden
als Verantwortliche, die nach Prüfung ihrer geeigneten Garantien ohne Art.28 Vertrag Daten für
Verantwortliche verarbeiten.
GEMEINSAM VERANTWORTLICHE: KOOPERATIONEN
Die DS-GVO geht in Art. 4 Nr. 7 davon aus, dass Verantwortlicher derjenige ist, der »allein oder gemeinsam mit
anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (…)«.
Auftragsverarbeiter ist diejenige Person oder Stelle, die (so Art. 4 Nr. 8) »personenbezogene Daten im Auftrag
des Verantwortlichen verarbeitet«.
Aus Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ergibt sich, dass neben der alleinigen Verantwortung auch ein arbeitsteiliges
Zusammenwirken möglich ist. Dabei ist das Zusammenwirken nicht zahlenmäßig beschränkt: Art. 26 DS-GVO,
die Kernbestimmung über gemeinsam Verantwortliche, nennt »zwei oder mehr Verantwortliche« und
verzichtet auf eine Obergrenze.
CLOUD & SOFTWARE: PRÜFEN GEGEN VERTRAGSVORLAGE
Eine Unternehmensleitung, die personenbezogen Daten verarbeitet, ist laut Artikel 32 für die Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität der Daten verantwortlich, was Vertraulichkeitserklärungen und die Einhaltung der
Datenschutzgesetze bei den Auftragnehmern erfordert. Bei Cloud-Diensten, wo Auftragsverarbeiter ihre
Kompetenzen mittels AGBs und Datenschutzerklärungen darstellen, muss geprüft werden:
1) Ist das Land der Niederlassung des Providers genehmigungsfrei (EWR bzw. Art 45)?
2) Welches Risiko für die Betroffenen besteht, wenn der Cloud-Dienst entgegen den Beschreibungen (AGBs,
Datenschutzerklärung) agiert?
3) Ist die Webseite (auf der personenbezogene Daten verarbeitet werden), die App oder die Software
ausreichend und dem Risiko für die Betroffenen durch Nachweis geeigneter Garantien angemessen sicher (z.B.
durch Nachweise externer Zertifizierer oder Tests in Fachmedien dokumentiert)?
DATENSCHUTZ & MITARBEITERINNEN
Wer neu ins Unternehmen kommt, bekommt 4 Informationen zum Datenschutz: - Vertraulichkeitserklärung im Dienstvertrag
- Eine Einweisung zum Datenschutz durch Selbststudium des Datenschutz-Handbuchs
- Erklärung der Regeln für sicheres Verhalten durch die / den Vorgesetzten
- Awareness-Schulung über den Sinn der Regeln
In den folgenden Jahren finden diese 3 organisatorischen Maßnahmen jährlich statt: - Besprechung und Bewertung der Erfahrungen mit Regeln für sicheres Verhalten im Team
- Awareness-Schulung über den Sinn der Regeln
- Information an die Unternehmensleitung über die Bewertung
DATEN IN DRITTLÄNDER & AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN
Wenn Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden sollen, gibt es zwei Prüfungen:
1) Das Land, in das die Daten übermittelt werden sollen
2) Die geeigneten Garantien des Verantwortlichen / Auftragsverarbeiters, dem die Daten übermittelt werden
Im Vertrag, den Sie mit dem Verantwortlichen / Auftragsverarbeiter vereinbaren müssen, finden Sie alle
erforderlichen Fragen.